Kanada Ontario Limited Partnership Firmengründung
Nach Gründung erhalten Sie durch Privacy Management Group Ihr individuelles Company-Kit, welches sämtliche Dokumente Ihrer Limited Partnership in Kanada beinhaltet. Ohne zusätzliche Gebühren!
Privacy Management Group bietet Ihnen einen ständigen deutschsprachigen Support, zeitlich unbegrenzt und ohne zusätzliche Gebühren!
Wir bieten Ihnen über unseren Partner, die Privacy Management GroupLtd. in Zypern, einen professionellen und TUV NORD ISO 9001:2015 zertifizierten Full-Banking-Service zur Eröffnung Ihres Geschäftskontos... Weiter >
Ihre Ontario LP in Kanada gründen Sie mit uns rechtssicher und lückenlos. Darüber hinaus stehen wir Ihnen vor und auch nach Gründung Ihrer Gesellschaft als Ihr persönlicher Ansprechpartner gern zur Verfügung. Mit über 20 Jahre Erfahrung... Weiter >
Wesentliche Vorteile der Kanada Firmengründung in Ontario:
Flexibilität im Geschäftszweck
Die Ontario LP in Kanada eignet sich nicht nur hervorragend für den Geschäftsbereich E-Commerce, sondern ist enorm vielseitig einsetzbar. Bei der Namenswahl ist insbesondere zu beachten, dass kein bestehendes Unternehmen in Kanada bereits den gleichen oder einen ähnlichen Firmennamen verwendet. Die Endung auf den Firmennamen lautet grundsätzlich „LP“ bzw. Limited Partnership.
Die Namensprüfung am zuständigen Register nehmen wir gern kostenfrei für Sie vor.
Minimale Bürokratie
Sofern die Ontario Limited Partnership geschäftlich ausnahmslos außerhalb Kanadas tätig ist und zudem uneingeschränkt sämtliche Einnahmen im Ausland erwirtschaftet, entfällt in Kanada sowohl die direkte Steuerpflicht der Gesellschaft, als auch die Verpflichtung zur laufenden Buchhaltung und Abgabe der jährlichen Bilanzierung.
Informationsabkommen
Kanada ist Mitglied der OECD und hat sich entsprechend auch der Anwendung des internationalen Auskunftsabkommens in Steuersachen verpflichtet. Da sich jedoch die wirtschaftliche Aktivität der hier dargestellten Ontario Gesellschaft ausnahmslos im Ausland entfaltet und darüber hinaus in Kanada keine Umsätze erwirtschaftet werden, ist hinsichtlich Informationsabkommen nicht Kanada entscheidend, sondern der Sitz der kontoführenden Bank der Limited Partnership. Neben diversen FinTech-Konten bietet sich daher beispielsweise auch ein Bankkonto/Gesellschaftskonto in Puerto Rico an.
Haftung
In und für die Ontario Limited Partnership muss lediglich ein Partner (General Partner) persönlich und unbeschränkt haften, was die LP von einer General Partnership in Kanada ganz erheblich unterscheidet. General Partner und Partner können in der Ontario LP, unter Berücksichtigung einiger Vorgaben, durch nur eine Person "dargestellt" werden. Selbstverständlich beraten wir Sie gern auch eingehend zu diesem Thema.
Zudem können die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Fragen zur Haftung und diverse Regelungen hinsichtlich der Gewinnentnahme so gestaltet werden, dass es den individuellen Anforderungen und Wünschen der Partner entspricht. Ist dies Ihr Wunsch, so ist eine ausführliche Beratung durch Experten jedoch unumgänglich. Nur gründen und mal abwarten ist kein guter Ratgeber!
Kein tatsächliches Stamm- bzw. Grundkapital bei Gründung erforderlich
Es besteht keine Mindestkapitalanforderung.
Weitere Vorteile
Ihr Vorteil - unser Full-Service-Paket
Lückenlose Dokumentation
Sie erhalten mit Gründung Ihrer Limited Partnership in Ontario ein lückenloses Corporate Kit - sämtliche Dokumente sind, wie unter Leistungen aufgeführt, bereits darin enthalten. Es handelt sich bei allen Dokumenten um Originale.
Kontoeröffnung - unser Banking-Service für Sie
Privacy Management Group bietet Ihnen zertifizierten Full-Banking-Service nach ISO 9001:2015 mit folgenden Leistungen:
- Eingehende Beratung hinsichtlich der Standortwahl Ihres zukünftigen Bank- und Finanzpartners.
- Individuelle Aufbereitung des/der Kontoeröffnungsanträge.
- Support in deutscher Sprache während des gesamten Kontoeröffnungsprozesses.
- Begleitung der gesamten Kontoeröffnung bis zum Abschluss des Vorgangs.
Datenschutz, Diskretion und Verfügungsberechtigung
Der Treuhand-Service beginnt bereits mit Gründung und endet nicht mit der Eintragung Ihrer Gesellschaft. Dies bedeutet für Sie eine maximal darstellbare Diskretion. Unser Treuhand-Service ist selbstverständlich Ihrerseits - ohne Frist - jederzeit kündbar. Treuhänder erhalten keinen Zugriff auf die Gesellschaft und deren Bankkonten, ein entsprechender Treuhandvertrag und eine diesbezügliche Bankvereinbarung garantieren dies unwiderruflich.
Premium-Full-Service in deutscher Sprache
Sie erhalten vor und nach Gründung einen deutschsprachigen Support, welchen Sie stets unbegrenzt und kostenfrei in Anspruch nehmen können.
Es gelten unsere Terms & Conditions, bitte beachten Sie auch unsere Rechts- und Nutzungshinweise.