Die "Schwarze Liste" der EU
Welche Bedeutung hat die "Schwarze Liste" der EU für Unternehmen in den betroffenen Jurisdiktionen?
Die unmittelbaren Auswirkungen der sogenannten Blacklist sind derzeit (stand 18.02.2020) für die einzelnen Unternehmen eher begrenzt. Die „Schwarze Liste“ trägt offiziell die Bezeichnung „EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete“. Sie enthält Jurisdiktionen, welche nach Auffassung der EU-Staaten Defizite im Bestreben eines fairen Steuerwettbewerbs der Jurisdiktionen aufweisen. Ziel ist es das Steueraufkommen im Inland zu schützen und Möglichkeiten zur „Steuerflucht“ einzugrenzen. Die Liste soll sicherstellen, dass die Einstufung als „Steueroase“ in der EU einheitlich erfolgt.
Aktuell besteht die einzige unmittelbare gesetzliche Auswirkung dieser Liste darin, dass an Unternehmen mit Sitz in diesen Gebieten/Ländern keine Aufträge vergeben werden dürfen, die aus oder mit staatlichen Mitteln finanziert werden (einschließlich Förderungen durch die EU oder Mitgliedstaaten). Darüber hinaus ist mit verstärkten Kontrollen europäischer Finanzbehörden zu rechnen, wenn Geschäftsbeziehungen in die EU bestehen.
Die Liste der EU wird auch künftig weiter aktualisiert werden, jedoch vermutlich nicht mehr ganz so häufig wie in der Vergangenheit.
Es steht daher zu erwarten, dass sowohl Panama als auch Seychellen, die von der EU kritisierten Punkte neu Regeln werden. Welche konkreten rechtlichen Änderungen damit verbunden sein werden ist derzeit noch nicht bekannt. Wir gehen jedoch davon aus, dass beide Jurisdiktionen kurz- bis mittelfristig wieder von der Blacklist entfernt werden.
Weitere Informationen und Verweise rund um das Thema „Blacklist“ stehen auf der Internetseite der EU unter https://ec.europa.eu/taxation_customs/tax-common-eu-list_de bereit.
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