Ihr Antrag
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Ihr Antrag zur Firmengründung Florida LLC
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Ihr Antrag befindet sich bereits in Bearbeitung. Ein Schreiben hinsichtlich der Annahme Ihres Antrages, sowie unsere Kostennote, übersenden wir Ihnen spätestens binnen 48 Stunden.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, so erreichen Sie uns selbstverständlich auch gern telefonisch unter:
oder via Email unter backoffice@firma-offshore.com.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen,
Ihre Privacy Management Group FZ-LLC.
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Terms & Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen – „General Terms & Conditions“
der Privacy Management GroupFZ-LLC, Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate – Unternehmen im Verbund der Privacy Management Group – folgend kurz auch “PMG” genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - folgend auch als „AGB“, „Terms & Conditions“ oder „General Terms & Conditions“ bezeichnet - sind rechtsverbindlicher Bestandteil sämtlicher Rechts-, Lieferungs-, Beratungs-, Vermittlungs-, Dienstleistungs- und Nutzungsvereinbarungen, sowie sonstiger, hier nicht explizit aufgeführte Vereinbarungen, welche zwischen PMG und Ihnen, dem Vertragspartner - folgend auch als Mandant, Kunde, Auftraggeber, Vertragspartner, Interessent oder auch Nutzer bezeichnet -, zustande kommen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, selbst dann nicht, wenn PMG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt PMG nicht an, es sei denn, PMG stimmt ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung und Anerkennung durch PMG zu. Die AGB des Vertragspartners gelten darüber hinaus auch dann nicht, sollte PMG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(1) Grundsatzregelungen und Nutzungsvoraussetzungen
PMG erbringt sämtliche Leistungen, wie vorhergehend beschrieben, ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der ergänzenden Rechts- und Nutzungsbedingungen. PMG ist dazu berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Frist von einer Woche im Voraus zu ändern. Die jeweiligen Änderung bzw. eine neue Version der AGB wird PMG auf seinen Internetpräsenzen schriftlich und entsprechender Stelle seiner Webseite kenntlich machen. Gleichzeitig wird der Kunde hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung zum Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, sollte der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Änderung gegenüber PMG schriftlich und per Einschreiben widersprechen. Widerspricht der Kunde schriftlich, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist nachweisbar schriftlich per Einschreiben zu kündigen. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits an PMG getätigter Zahlungen besteht nicht.
Mit dem Besuch einer Webseite der PMG, mit deren Nutzung, jedoch spätestens mit einer Kontaktaufnahme zu PMG, gleich aus welchem Grunde und in welcher Art, erklärt der Nutzer rechtsverbindlich, diese General Terms & Conditions, sowie die Rechts- und Nutzungsvereinbarungen der PMG, zustimmend und ohne jeden Vorbehalt zur Kenntnis genommen zu haben. Darüber hinaus erklärt jeder Nutzer, welcher mit PMG schriftlich, via Email, persönlich oder auch telefonisch in Kontakt tritt, verbindlich gegenüber PMG, dass es sich bei seiner Person um einen Vollkaufmann (Unternehmer im Sinne des Gesetzes – kein Existenzgründer) handelt. Sollte ein Nutzer nicht mit einer der vorstehenden Regelungen einverstanden sein, so wird er hiermit aufgefordert, diese Webseite umgehend zu verlassen. Insbesondere untersagt PMG einem solchen nicht qualifizierten Nutzer ausdrücklich, Informationen oder auch Angebote bei PMG anzufordern oder gar einen Antrag, Auftrag oder sonstige ggf. zu einem Vertrag mit PMG führende Handlungen vorzunehmen.
Es ergeben sich aus diesen vorgenannten Regelungen auch Besonderheiten hinsichtlich des geltenden Widerrufs- und Rücktrittsrecht. Grundsätzlich und unter Hinweis auf vorgenannte Bestimmungen, wird hiermit ein Widerrufs- und auch Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
Privacy Management Group legt größten Wert auf die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus, der organisierten Kriminalität und sonstigen Straftaten. Privacy Management Group ist eine regulierte Firmengruppe, welche die internationalen Standards zur Bekämpfung von Straftaten erfüllt. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßigen Schulungen durch unsere eigenen Anti-Geldwäschebeauftragten unterzogen.
PMG weißt ausdrücklich darauf hin, dass im Ausland erwirtschaftete Erträge auch am Wohnsitz des Kunden der Steuerpflicht unterliegen können. Aus diesem Grunde empfiehlt PMG jedem Nutzer ausdrücklich, sich vorab jeder Handlung, den Rat eines Rechtsanwaltes oder auch Steuerberaters einzuholen. PMG empfiehlt, diese Beratung durch einen Rechtsanwalt oder auch Steuerberater vornehmen zu lassen, welcher mit den Vermögensverhältnissen und der steuerlichen Situation des Kunden vertraut und möglichst am steuerlichen Sitz des Kunden ansässig ist. Ausschließlich der Kunde ist für die Erfüllung seiner Steuerpflichten, ob im Heimatland oder auch im Ausland, allein verantwortlich. PMG übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden und/oder gar Dritten, sollte der Kunde seinen gesetzlichen und steuergesetzlichen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder auch fehlerhaft nachkommen.
Sämtliche durch PMG auf Webseiten zur Verfügung gestellten Inhalte dienen lediglich informativen Zwecken. PMG, verantwortlicher Autor und Herausgeber, wird stets bemüht sein, seine Informationsangebote mit Sorgfalt zu erstellen. PMG übernimmt jedoch ausdrücklich keine Gewähr und/oder gar Haftung hinsichtlich deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder auch Verfügbarkeit. Sämtliche durch PMG veröffentlichte Inhalte stellen weder eine individuelle Empfehlung dar, noch sind diese Inhalte als Einladung, Aufforderung, Angebot zur Handlung oder Unterlassung oder auch zum Kauf oder Verkauf zu verstehen. Alle Informationsangebote und Darstellungen auf den Webseiten der PMG setzen ausschließlich auf eine selbständige und unabhängige Entscheidung des Nutzers und ersetzen in keiner Weise eine juristische bzw. steuerrechtliche Beratung und Betreuung des Nutzers durch einen versierten Rechtsanwalt oder auch Steuerberater. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf alle juristischen und steuerrechtlichen Belange des Kunden hinsichtlich der ordnungsgemäßen Umsetzung seines Vorhabens und der daraus ggf. resultierenden steuerlichen und rechtlichen Pflichten.
Diese vorgenannten Regelungen und Voraussetzungen gelten auch für den Fall, sollte der Nutzer schriftlich, mündlich oder auch persönlich mit PMG in Kontakt treten, um Informationen, Auskünfte bzw. Angebote von PMG anzufordern. Sämtliche Auskünfte, welche PMG oder auch durch PMG beauftragte Dritte gegenüber dem Nutzer erteilen, sind weder Ersatz für eine umfassende Rechts- und Steuerberatung, noch stellen sie eine Empfehlung oder gar Aufforderung dar, bestimmte Handlungen zu tätigen oder auch zu unterlassen. PMG, Mitarbeiter und beauftragte Dritte erteilen Auskünfte jeglicher Art und in jeglicher Weise stets ohne jede Gewähr. Geht der Nutzer ein Vertragsverhältnis mit PMG ein, um bestimmte Handlungen vorzunehmen, so geht PMG berechtigt davon aus, dass sich der Nutzer vorab ausführlich durch einen dafür geeigneten Steuerberater oder auch Rechtsanwalt beraten lassen hat. In keinem Fall haftet PMG gegenüber dem Nutzer oder gar gegenüber Dritten für Handlungen oder auch Unterlassungen, die der Nutzer oder von ihm beauftragte Dritte zu verantworten haben. Ausschließlich schriftliche und individuell namentlich an den Nutzer durch PMG gerichtete Angebote besitzen Gültigkeit. Die Gültigkeitsdauer eines schriftlich an den Nutzer übermittelten Angebotes beträgt in der Regel 48 Stunden, sollte keine abweichende Frist schriftlich vereinbart worden sein.
Es gilt für alle Veröffentlichungen, Leistungsangebote, Darstellungen und Preise ein grundsätzlicher Vorbehalt hinsichtlich Änderungen und Irrtümern.
(2) Zustandekommen eines Vertrages
In der Regel kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und PMG zustande, indem der Nutzer einen Antrag auf Leistungen an PMG stellt und PMG diesen Antrag durch Rechnungsstellung, Auftragsbestätigung oder auch Lieferung bzw. Leistungserbringung annimmt. Darüber hinaus kann ein Vertrag aber auch durch Handlung und/oder einen mündlichen oder auch formlos schriftlichen Auftrag zwischen Nutzer und PMG rechtsgültig zustande kommen. In diesem, wie auch in jedem anders gearteten Fall, erklärt der Nutzer rechtsverbindlich gegenüber PMG, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und ohne Vorbehalte zur Kenntnis genommen zu haben. PMG ist berechtigt, jeden eingehenden Antrag, welcher Art auch immer, ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
(3) Leistungsentgelte, Vergütungen, Gebühren, Jahresgebühren und öffentliche Abgaben
Wurde keine abweichend schriftliche Vereinbarung zwischen PMG und dem Kunden getroffen, entsteht seitens PMG der Anspruch auf Zahlung für jede einzeln zu erbringende Leistung gegenüber dem Kunden in Vorkasse. Ausgenommen hiervon sind Portoauslagen und Telefongebühren im Rahmen des von PMG angebotenen Office Service. Leistungen der PMG, welche nicht ausdrücklich von einer schriftlich vereinbarten Vergütung erfasst wurden, werden dem Kunden gesondert durch PMG in Rechnung gestellt.
Pauschal vereinbarte Gebühren sind ausdrücklich von der Pflicht auf Auslagenersatz gegenüber PMG ausgenommen, es sei denn, der Vertragspartner beansprucht Leistungen, welche über den schriftlich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
Sämtliche an PMG zu zahlenden Vergütungen, gleich welcher Art, sind umgehend und ohne Abzug innerhalb von drei Banktagen, ab elektronischer Zustellung der Rechnung, durch den Kunden zu begleichen. Im Verzugsfall ist PMG berechtigt, dem Kunden gegenüber Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über den VAE-Diskontsatz pro Jahr zu berechnen. Falls PMG in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist PMG berechtigt, diesen geltend zu machen. PMG ist im besonderen Verzugsfall, sollte der Kunde die ihm in Rechnung gestellten Leistungen und/oder Auslagen nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab Zustellung der Rechnung gegenüber PMG zum Ausgleich bringen, berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen und überdies die zur Weiterleitung an den Kunden bestimmte Post Dritten nicht mehr anzunehmen und eingehende Anrufe abzulehnen (Office Service). Für die dem Kunden eventuell dadurch entstehenden Schaden haftet PMG ausdrücklich nicht. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht und vollständig gegenüber PMG innerhalb der genannten Fristen nach, so wird PMG den Kunden auf elektronischem Wege einmalig anmahnen und innerhalb einer neu gesetzten Frist zur Zahlung auffordern. Kommt der Kunde auch innerhalb dieser neu gesetzten Zahlungsfrist nicht pünktlich durch vollständige Zahlung nach, so ist PMG berechtig, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Grund einer Kündigung aus wichtigem Grunde). Die Kündigung kann PMG gegenüber dem Kunden auf elektronischem Wege aussprechen. Bei jeder Art von Zahlungsverzug steht es PMG frei, von einem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich jeglicher geschäftlicher Unterlagen und Dokumente des Kunden Gebrauch zu machen. Gegen Ausgleich sämtlich bestehender Forderungen durch den Kunden, erklärt sich PMG bereits jetzt bereit, die eingehaltenen Unterlagen / Dokumente binnen 14 Werktagen an den Kunden auszuhändigen bzw. auf dem Postweg zuzustellen. Die Kosten der Übermittlung, insbesondere Transport- und Versandkosten trägt der Kunde.
PMG behält sich jederzeit das Recht vor, laufende Gebühren (z.B. Jahresgebühren, Verwaltungsgebühren, Gebühren für Reg. Office und Agent, Lizenzgebühren, Office Service Gebühren, Treuhandgebühren, etc.) zu verändern. Über eine solche Veränderung ist der Kunde auf elektronischem Wege vorab zu informieren, spätestens jedoch mit der Inrechnungstellung davon betroffener Leistungen. Handelt es sich bei der Veränderung der Gebühren um eine Erhöhung um mehr als 10% im Vergleich zum Vorjahr, so hat der Kunde das Recht, die von der Erhöhung betroffene Leistung mit einer Frist von vierzehn Tagen ab Bekanntwerden gegenüber PMG schriftlich zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht bzw. wird der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag durch den Kunden vollständig bezahlt, so dokumentiert der Kunde damit sein uneingeschränktes und rechtsverbindliches Einverständnis. Der Kunde hat Einwände gegen Rechnungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen ab Zustellung der Rechnung auf zumindest elektronischem Wege, schriftlich zu erheben. Das Recht zu jeglicher Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden und diese rechtskräftige Feststellung endgültig durch PMG anerkannt wurde.
Ergänzend hierzu gelten folgende, besondere Regelungen hinsichtlich der Fälligkeit und des Zahlungsverzug bei Jahresgebühren (Jahre gebühren als Begriff umfassen und bezeichnet u.a. die Jahresverwaltungskosten, die Gebühren für Reg. Agent, die Gebühren für das Reg. Office, anfallende Registergebühren und öffentliche Abgaben, jährliche wiederkehrende Lizenzgebühren und Gebühren einer erforderlichen Lizenzerneuerung, allgemeine Verwaltungsgebühren, Verwaltungspauschalen, etc.). Die Jahresgebühren sind durch den Kunden rechtzeitig an PMG zu zahlen. Rechtzeitig meint in diesem Fall, dass die fälligen Jahresgebühren mind. 21 Tage vor dem jeweiligen Stichtag/Fälligkeitstag auf dem Konto der PMG gutgeschrieben sein müssen. Nur so kann seitens der PMG gewährleistet werden, dass ggf. im Betrag enthaltene Registergebühren, Vergütungen, öffentliche Abgaben, usw. rechtzeitig durch PMG für das jeweilige Unternehmen entrichtet werden können und es somit nicht zu Versäumnisgebühren zu Lasten des Kunden und seines Unternehmens kommt. Sollte der Kunde die vollständigen Jahresgebühren nicht mind. 21 Tage vor dem jeweilig gültigen Stichtag/Fälligkeitstag an PMG überwiesen haben, so übernimmt PMG keine Haftung für zusätzlich dadurch fällig werdende Versäumnisgebühren (auch Strafgebühren genannt). In jedem Fall, dies vereinbaren PMG und der Kunde hiermit ebenfalls verbindlich, wird PMG ihrerseits dem Kunden eine Strafgebühr in Rechnung stellen, sollten die fälligen Jahresgebühren nicht spätestens zum jeweiligen Stichtag/Fälligkeitstag dem Geschäftskonto der PMG vollständig und ohne Abzüge gutgeschrieben worden sein.
Es gelten folgende Strafgebühren/Versäumniszuschläge bei verspäteter Zahlung der Jahresgebühren durch den Kunden an PMG: Bei Nichtzahlung innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Stichtag/Fälligkeitstag, erhöht sich der durch den/die berechtigten Anspruchsteller erhobenen Versäumniszuschlag um fünfzig Prozent durch PMG (Strafzuschlag/Bearbeitungsgebühr). Bei Nichtzahlung innerhalb einer Frist von achtundzwanzig Tagen nach Stichtag/Fälligkeitstag, erhöht sich der durch den/die berechtigten Anspruchsteller erhobenen Versäumniszuschlag um hundert Prozent durch PMG (Strafzuschlag/Bearbeitungsgebühr). Bei Nichtzahlung innerhalb einer Frist von vierzig Tagen nach Stichtag/Fälligkeitstag, erhöht sich der durch den/die berechtigten Anspruchsteller erhobenen Versäumniszuschlag um einhundertfünfzig Prozent durch PMG (Strafzuschlag/Bearbeitungsgebühr). PMG behält sich unabhängig davon das Recht vor, bei Zahlungsverzug eine Kündigung aus wichtigem Grunde gegenüber dem Kunden auszusprechen. Es gelten darüber hinaus sämtliche diesbezüglichen Regelungen, welche in diesen AGB ausführlich dargestellt sind.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der bei Vertragsbeginn vereinbarte Stichtag zur Fälligkeit von Jahresgebühren verändern kann. Dies könnte beispielsweise durch eine Gesetzesänderungen oder auch auf Anordnung einer entsprechend zuständigen Behörde erfolgen. In diesem Fall haftet PMG gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, welche dem ihm durch eine solche Änderung entstehen.
(4) Kündigungsfristen und die Kündigung aus wichtigem Grunde, Übertragung einer Gesellschaft, Löschung einer bestehenden Gesellschaft
- der Kunde ist mit der Zahlung gegenüber PMG im Verzug;
- das Vertrauensverhältnis zwischen PMG und Kunden ist nachhaltig gestört;
- ein Vertragspartner verstößt wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem bestehenden Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten.
Eine Kündigung, gleich welcher Art und aus welchem Grunde, muss schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Weder durch eine reguläre Kündigung, noch durch eine Kündigung aus wichtigem Grunde, kann PMG zur Rückzahlung eventuell vom Kunden bereits erhaltener Zahlungen verpflichtet werden. Im Falle einer Kündigung wird eine Rückzahlungsverpflichtung seitens der PMG an den Kunden unwiderruflich ausgeschlossen.
Sollte der Kunde die Übertragung der Verwaltung seines Unternehmens an einen anderen Anbieter wünschen, so kann er dies nur mit Frist einer ordentlichen Kündigung gegenüber PMG schriftlich erklären. Die im Zusammenhang mit der Übertragung stehenden Gebühren betragen einmalig Euro 1.400,00 und sind vom Kunden an PMG vor Übertragung der Gesellschaft zu entrichten. Auch bei vorzeitiger Vertragskündigung durch den Mandanten, gleich aus welchem Grunde, besteht seitens des Kunden keinerlei Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte.
Hinweis zur Löschung von juristischen Personen aus dem zuständigen Firmen- bzw. Handelsregister: PMG sieht sich grundsätzlich in der Lage, die Löschung einer bei PMG verwalteten juristischen Person über entsprechend geeignete Dritte kostenpflichtig zu veranlassen. Die Gebühr, welche PMG dem Mandanten für diesen Service in Rechnung stellt, ist vom Sitzstaat und der Rechtsform der juristischen Person abhängig. Der Kunde ist aufgefordert, sich bei Bedarf ein schriftliches Angebot von PMG diesbezüglich übermitteln zu lassen. PMG ist in keiner Weise verpflichtet, bestehende Gesellschaften, welche durch PMG oder auch Dritte gegründet wurden, auf Wunsch des Kunden hin löschen zu lassen oder auch dabei nur Hilfestellung zu gewähren. Der Kunde kann diese Leistung gesondert bei PMG erfragen und einen entsprechenden gebührenpflichtigen Antrag stellen. Die Annahme eines solchen Antrages wird ausschließlich durch schriftliche Zusage/Annahme der PMG rechtsverbindlich gegenüber dem Kunden erklärt. PMG leistet ausdrücklich keine Hilfestellung bei der Kündigung von Konten, Kreditkarten und sonstigen Bankleistungen.
(5) Informationspflichten
Der Kunde ist für die richtige und wahrheitsgemäße Eingabe bzw. Übermittlung seiner Daten an PMG, welche für die Erfüllung eines Vertrages, die Erbringung der beantragten Leistungen und/oder die Nutzung von Service-Leistungen erforderlich sind, allein verantwortlich. Änderungen hinsichtlich aller für das Vertragsverhältnis relevanten Daten (Wohnadresse, Familienstand, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, erhebliche wirtschaftliche Veränderungen, etc.) hat der Kunde der PMG umgehend, binnen sieben Tage nach Eintreten der Veränderung, schriftlich per Einschreiben der PMG gegenüber mitzuteilen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, auf diese Weise für die ständige Aktualität seiner bei PMG gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg und digitalem Weg (Email) zu gewährleisten.
PMG haftet weder gegenüber dem Kunden, noch gegenüber Dritten/Anspruchstellern, für Schäden, welche in Folge daraus entstehen, dass PMG den Kunden nicht rechtszeitig schriftlich oder auch telefonisch erreichen konnte, dies gilt auch und insbesondere für Bußgelder, Fristversäumnisse, versäumte Einspruchsfristen, etc.. Eine Pflicht zur Recherche besteht seitens der PMG nicht. Gibt der Kunde Änderungen seiner Kontaktdaten nicht schriftlich und fristgerecht der PMG bekannt und können aus diesem Grunde Schriftstücke, Mitteilungen, schriftliche Erklärungen der PMG etc. nicht ordnungsgemäß dem Kunden zugestellt werden, so haftet PMG nicht für Schäden, welche dem Kunden, seinem Unternehmen oder auch fremden Dritten dadurch entstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Firmennamen, Produktbezeichnungen, Logos, Domainnamen, etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die PMG, eingesetzte Treuhandorgane und sonstige mit PMG verbundene Unternehmen und natürlich Personen haftet in diesem Zusammenhang, weder direkt noch indirekt, gegenüber Dritten in irgendeiner Art und Weise.
PMG und der Kunde gehen zu keinem Zeitpunkt, weder direkt noch indirekt, ein Beteiligungsverhältnis oder eine Kooperation miteinander ein. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was Dritte fälschlicher Weise darauf schließen lassen könnte. Zudem ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, PMG in irgendeiner Weise und gegenüber Dritten mit seinem Unternehmen oder Person in Zusammenhang zu bringen. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, PMG, deren Mitarbeiter, Vertragspartner oder auch Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit seiner Firma, deren Tätigkeit, etc. namentlich zu benennen. Ein Verstoß des Kunden gegen diese Regelung stellt einen berechtigten Grund zur Kündigung aus wichtigem Grunde dar. Schadenersatzforderungen und sonstige zivil- und strafrechtliche Schritte behält sich PMG ausdrücklich vor.
Der Kunde ist bei Inanspruchnahme eines Treuhandservice ausdrücklich nicht berechtigt, natürliche Personen als Organe seiner Gesellschaft zu benennen. Dies wäre schlichtweg eine vorsätzlich falsche Behauptung. Der Treuhandservice, durch PMG vermittelt, wird ausschließlich durch juristische Personen erbracht und nur diese dürfen als „Organe der Gesellschaft“ gegenüber Dritten benannt werden. Sollte der Kunde gegen diese Regelung verstoßen, so ist PMG berechtigt, eine Kündigung aus wichtigen Grunde auszusprechen. Schadenersatzforderungen und sonstige zivil- und strafrechtliche Schritte behält sich PMG auch für diesen Fall ausdrücklich vor.
(6) Haftung der PMG
PMG haftet, ergänzend zu den in diesen AGB genannten Regelungen und nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn zurechenbare Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Im Übrigen ist eine Haftung oder gar auch ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber PMG ausgeschlossen.
Grundsätzlich müssen alle Reklamationen, ob berechtigt oder auch unberechtigt, zunächst innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung, Bereitstellung einer Serviceleistung, Schadeneintritt, etc. durch den Kunden gegenüber PMG schriftlich (Brief per Einschreiben) angezeigt werden. Andernfalls erlischt, selbst in ggf. berechtigten Fällen, der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Nachbesserung oder auch Ersatz durch PMG ersatzlos. Sollten an der erbrachten Leistung oder am Produkt Veränderungen vorgenommen worden sein, so entfällt grundsätzlich der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungspflicht der PMG gegenüber dem Kunden ist in der Regel auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Im Fall einer rechtzeitig angezeigten und zudem berechtigten Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung durch PMG zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner alle der PMG zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. PMG ist berechtigt, die Nachbesserung oder auch Ersatzleistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für PMG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Vom Kunden angezeigte Schäden oder ein vom Kunden vorgebrachter Grund auf Schadenersatz müssen grundsätzlich durch den Kunden einwandfrei gerichtlich nachgewiesen werden. Im Falle einer gerichtlich einwandfrei belegten und berechtigten Schadenersatzforderung gegenüber PMG, wird bereits jetzt bindend zwischen PMG und dem Kunden vereinbart: Ist PMG gerichtlich ein zum Schadenersatz verpflichtendes Fehlverhalten nachzuweisen, so haftet PMG maximal bis zur Höhe von 1.000,00 Euro, unabhängig davon, wie groß der festgestellte Schaden tatsächlich ist. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung. Grundsätzlich ist eine Beweislastumkehr zu Lasten der PMG ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Vertragspartner zweifelsfrei zu beweisen.
PMG kann grundsätzlich die Eintragung eines gewünschten Firmennamens durch das jeweils zuständige Handelsregister bzw. Firmenregister nicht garantieren. PMG haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nichteintragung eines bestimmten Namens bzw. Nichteintragung einer Zweigniederlassung entstehen, auch wenn dieser Name vorab mündlich oder schriftlich bereits durch PMG zugesagt wurde. Beantragte staatliche bzw. öffentliche Lizenzen und öffentliche Genehmigungen bedürfen zur Durchführung/Erteilung der Zustimmung einer entsprechend dazu legitimierten Behörde. Solche Entscheidungen sind grundsätzlich in ihrem Ausgang, als auch hinsichtlich des zeitlichen Aufwands und der Bearbeitungsdauer, nicht vorhersehbar. PMG haftet nicht für die Ablehnung beantragter Lizenz / Genehmigung und daraus für den Kunden entstehende Folgen, Schäden oder sonstige Nachteile. PMG haftet generell auch nicht für Schäden, welche dem Kunden durch zeitliche Verzögerungen, gleich welcher Art, entstehen. Es sei denn, die Verzögerung begründet sich unmittelbar auf ein nachweisbar grob fahrlässiges oder vorsätzlich fehlerhaftes Verhalten der PMG. Diese Regelungen gelten für sämtliche Leistungen, die ein Kunde bei PMG in Anspruch nehmen bzw. in Auftrag geben kann. PMG haftet somit auch nicht für zeitliche Verzögerungen bei der Eintragung oder auch Löschung von Firmen, für zeitliche Verzögerungen bei der Kontoeröffnung (inkl. Kreditkarten, Online-Banking) oder Kontolöschung, für zeitliche Verzögerungen bei Ausstellung oder auch Übermittlung von Dokumenten, und so weiter. Der Kunde ist grundsätzlich in der Pflicht, PMG Vorsatz oder auch grob fahrlässiges Verhalten zweifelsfrei nachzuweisen.
(7) Beauftragung geeigneter Dritter und Haftung
PMG ist nach freiem Ermessen berechtigt, die beantragten bzw. bestellten Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (“Besorgungsgehilfe”).
PMG wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Der Bereich des Banking-Service, aktive Hilfestellung bei der Eröffnung von Geschäftskonten, wird ausschließlich verantwortet von PMG, Erfüllungsgehilfe hierbei ist Privacy Management Group Ltd., Zypern. Der durch PMG angebotene und vermittelte Treuhand-Service, Nominee Director, Nominee Shareholder und Secretary, wird ausschließlich durch Dritte, sogenannte Treuhandgesellschaften, erbracht. PMG ist in diesem Falle lediglich Vermittler zwischen dem Kunden und der zu vermittelnden Treuhandgesellschaft. Für Streitigkeiten oder gar Schäden aus dem Vertragsverhältnis zwischen Treuhandgesellschaft und dem Kunden haftet PMG ausdrücklich nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch gegenüber Dritten. Ein dem Kunden durch PMG vermittelter Treuhand-Director, Treuhand-Shareholder (auch Nominee Director bzw. Nominee Shareholder genannt) und/oder Treuhand-Secretary (Treuhandgesellschaft) haftet ausdrücklich nicht für den geschäftlichen Erfolg oder auch Misserfolg des Kunden. Insbesondere haften die/der Treuhänder und ggf. der eingesetzte Secretary nicht für die Erfüllung steuerlicher Pflichten des Kunden und/oder seiner Gesellschaft. Eine Haftung von PMG und der durch sie vermittelten Treuhandgesellschaft ist ebenso für Folgen ausgeschlossen, die darauf beruhen, sollte die Treuhandgesellschaft und/oder deren Organe im Auftrag und auf Weisung des Kunden eine Vereinbarung mit Dritten abschließen. PMG und die Treuhandgesellschaft haften grundsätzlich nicht für Schäden, weder mittelbar noch unmittelbar, gegenüber dem Kunden, seinem Unternehmen oder auch fremden Dritten. Der Kunde hat jeden seiner Vertragspartner grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei den durch Treuhänder besetzten Positionen in seinem Unternehmen um Treuhänder handelt und darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass weder der Treuhänder, noch PMG in irgendeiner Weise durch Dritte in Haftung genommen werden/werden können. Der Kunde und sein Unternehmen haften alleinig und ausschließlich für sämtliche ggf. bereits bestehenden oder auch zukünftigen vereinbarte vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, für jede Art von Steuerschulden, für die Missachtung von Gesetzen jeglicher Art im In- und Ausland, für Wettbewerbsverstöße, für die gesamte Geschäftstätigkeit und sonstige Umstände, die dadurch eintreten, dass der Kunde und/oder seine Gesellschaft Tätigkeiten ausübt oder auch unterlässt. Der Kunde wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Ausland erwirtschafteten Gewinne in seinem Heimatland/an seinem Wohnsitz der Steuerpflicht unterliegen können. Der Kunde allein ist verpflichtet, sich diesbezüglich durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten und ständig weitergehend betreuen zu lassen. Die durch PMG vermittelte und durch die Treuhandgesellschaft ausgeübte Treuhandschaft dürfen vom Kunden und seiner Gesellschaft nicht dazu verwendet werden, illegale Handlungen vorzunehmen und/oder einen falschen Eindruck gegenüber Dritte zu erwecken. PMG und der vermittelte Treuhandgesellschafter nebst deren Organen sind von jeglicher Art von Verpflichtungen gegenüber Dritten freizuhalten. Vertragliche Verpflichtungen, ausgenommen gegenüber dem Kunden im Rahmen des abgeschlossenen Treuhandvertrages, geht der Treuhänder grundsätzlich in diesem Zusammenhang nicht ein. Auch und insbesondere nicht gegenüber Dritten. Sollte der Kunde gegen diese Regelung verstoßen, so ist PMG berechtigt, eine Kündigung aus wichtigen Grunde auszusprechen. Schadenersatzforderungen und sonstige zivil- und strafrechtliche Schritte behält sich PMG und die Treuhandgesellschaft gegenüber dem Kunden und seiner Gesellschaft ausdrücklich vor.
Der Bereich des Office Service wird ausschließlich verantwortet von PMG, Erfüllungsgehilfe hierbei ist Privacy Management Group Ltd., Zypern
(8) Kontoeröffnung und Mitwirkungspflichten des Kunden
Es liegt im Ermessen einer jeden Bank (folgende werden Finanzinstitute, Anbieter von Merchant Accounts und sonstige Finanzdienstleister ebenfalls mit dem Begriff „Bank“ bezeichnet) einen Antrag auf Kontoeröffnung, Online-Banking oder auch Kredit- und Debit-Card zu genehmigen oder auch abzulehnen. Die Aufgabe von PMG besteht darin, den Kunden und sein Unternehmen der gewünschten Bank vorzustellen und ihn durch den Kontoeröffnungsprozess aktiv zu begleiten. PMG übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass das gewünschte Gesellschaftskonto/Geschäftskonto/Produkt durch die entsprechende Bank genehmigt bzw. letztendlich auch eröffnet/aktiviert wird. PMG weißt ausdrücklich darauf hin, dass jede Bank zudem das Recht besitzt, auch Dokumentationen, Informationen, Übersetzungen, Belege und Beglaubigungen vom Kunden einzufordern, welche über den von PMG dargestellten Umfang benötigter Nachweis hinaus gehen. Hierdurch können dem Nutzer zusätzliche, nicht vorhersehbare Kosten und Gebühren entstehen. Aus diesem Grunde sind entsprechende Darstellungen der PMG auf Webseiten und mündliche oder schriftliche Auskünfte der PMG gegenüber dem Kunden auch diesbezüglich stets unverbindlich und dienen grundsätzlich nur der groben Orientierung.
Unvollständige Anträge oder nicht korrekt ausgefüllte Formulare können den Kontoeröffnungsprozess hinauszögern. Sollte die vom Kunden gewählte Bank dem Antrag auf Kontoeröffnung widersprechen bzw. diesen, begründet oder auch unbegründet, ablehnen, so besitzt der Kunde kein Anrecht auf Rückerstattung seiner an PMG gezahlten Gebühren. Eine Rückerstattung der bereits durch den Kunden an PMG gezahlten Vergütung erfolgt grundsätzlich auch dann nicht, sollte der Kunde die vereinbarte Hilfestellung zur Kontoeröffnung unnötig für PMG und/oder Bank erschweren oder PMG den Vertrag ganz oder auch teilweise aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund besteht beispielsweise in folgenden Fällen:
- der Kunde kommt seinen Auskunfts- und Beibringungspflichten, welche zur Konto-eröffnung letztendlich benötigt werden, nicht innerhalb einer zumutbaren Frist nach – oder
- der Kunde macht gegenüber PMG und/oder der Bank unvollständige oder gar falsche Angaben – oder
- das Verhalten oder Äußerungen des Kunden gegenüber PMG lassen die Bank oder auch PMG vermuten, dass das beantragte Konto nicht zu dem Zweck eröffnet werden soll, für das es laut Geschäftszweck vorgesehen ist - oder
- der Kunde lehnt es trotz schriftlicher Aufforderung durch PMG ab, die im Zusammenhang mit seinem Auftrag benötigten Informationen, Dokumentationen, etc. vollständig und fristgerecht, spätestens binnen sieben Werktagen ab Aufforderung durch PMG, beizubringen – oder
- das Vertrauensverhältnis zwischen PMG und Kunden in einer Weise geschädigt ist, die es PMG unmöglich erscheinen lässt, den Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen – oder
- PMG, Bank oder auch eine Behörde zu irgendeinem Zeitpunkt einen Hinweis darauf erhalten, dass der Kunde unlauteren, wettbewerbswidrigen oder gar illegalen bzw. kriminellen Geschäften nachgeht bzw. daran mittelbar oder auch unmittelbar beteiligt ist oder auch war. Hinweise aus dem Internet (beispielsweise aus Suchmaschinen) genügen ausdrücklich als sogenannte „begründete Hinweise“. Dies gilt ebenso für „nicht näher begründete Hinweise“ der entsprechenden Banken oder auch Behörden, welche PMG darauf hinweisen, dass gegen ein Geschäftsverhältnis mit dem Kunden Gründe vorliegen, die PMG von einem Geschäftsverhältnis mit dem Kunden absehen lassen – oder
- die mit PMG kooperierende und vom Kunden gewünschte Geschäftsbank eine Zusammenarbeit mit dem Kunden, gleich aus welchem Grunde, ablehnt. Auch eine solche Ablehnung gilt als begründetes Ereignis zur Kündigung aus wichtigem Grunde.
In all den vorgenannten Fällen ist ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung gegenüber PMG ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grunde hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Gebühren, welche PMG gegenüber dem Kunden für die Kontovermittlung/Hilfestellung zur Kontoeröffnung erhebt, beziehen sich ausschließlich auf die vorgenannten Leistungen der PMG und schließen weder Versand- noch Dokumentations- oder gar Bankgebühren ein. Alle vorgenannten Regelungen beziehen sich ausdrücklich auch auf die Vermittlung bzw. Hilfestellung zur Eröffnung von e-Money Konten, Merchant Accounts und andere artverwandte Produkte und Dienstleistungen.
(9) Garantierte Kontoeröffnung
PMG garantiert im Zusammenhang ausgewählter Firmengründungen die Eröffnung eines Geschäftskontos für die betreffende, neu mit PMG zu gründende Gesellschaft. PMG versichert mit dieser „Garantie“ dem Kunden gegenüber eine aktive, engagierte und professionelle Hilfestellung zur Eröffnung des vom Kunden ausgewählten Kontos inkl. der aktiven Unterstützung bei Antragsstellung zur Kontoeröffnung, Aufbereitung entsprechender Dokumentationen und bei der Korrespondenz mit der Bank während der Kontoeröffnungsverfahrens. Diese Garantie verliert jedoch ersatzlos ihre Gültigkeit, sollte einer der unter Punkt (8) dieser AGB genannten Umstände und/oder Gründe einer Kündigung aus wichtigem Grunde, dazu führen, dass eine Kontoeröffnung nicht erfolgt. In diesem Falle, dies ergibt sich ebenfalls bereits aus den Darstellungen unter Punkt (8) dieser AGB, hat der Kunde kein Anrecht auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen an PMG, weder teilweise noch insgesamt. Es liegt grundsätzlich und ausschließlich im Ermessen der Bank, des Finanzinstitutes bzw. des entsprechenden Anbieters artverwandter Produktangebote, einen Antrag auf Kontoeröffnung, Online-Banking, Kredit- oder auch Debit-Karte etc. zu genehmigen oder abzulehnen.
Zum Verständnis, der in diesen AGB verwendete Begriff „Bank“ bezeichnet neben den Geschäftsbanken auch sonstige Finanzinstitute, Kreditkartengesellschaften und ähnliche Institutionen.
(10) Office-Service
Der Kunde hat diesbezüglich gegenüber PMG und in seinem eigenen Interesse sicherzustellen, dass jede zur Leistungserbringung der PMG erforderliche Mitwirkung und sämtliche Informationen, personen- und unternehmensbezogenen Daten, erbracht werden. Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der PMG alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden. Erbringt der Kunde seine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in erforderlichem Umfang, so sind die hieraus entstandenen Folgen vom Kunden zu tragen. PMG behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten und Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.
PMG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten oder Programmen, sofern deren Verlust von der PMG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung kommt in diesem Fall nur in Betracht, wenn der Kunde durch geeignete Maßnahmen sichergestellt hat, dass die ursprünglich gespeicherten Daten oder Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
PMG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Verzögerungen, durch Störung der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt. Auch nicht für Textinhalte jeglicher Art. PMG haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
Der Nutzer ist alleinig für die Einhaltung der an Ihn oder sein Unternehmen gesetzten Fristen durch Dritte verantwortlich. Aus diesem Grunde haftet PMG nicht für Schäden, welche daraus entstehen, dass Postzustellungen nicht rechtzeitig an den Nutzer weitergeleitet wurden bzw. weitergeleitet werden konnten. Der Nutzer allein trägt die Verantwortung, sich in regelmäßigen Zeitabständen nach dem Eingang von Poststücken bei PMG schriftlich nachweisbar zu erkundigen.
Reklamationen: Es werden nur berechtigte Reklamationen von PMG anerkannt, die innerhalb von sieben Werktagen nach Kenntnisnahme durch den Kunden schriftlich angezeigt werden. Sollten an erbrachten Leistungen oder Produkten Veränderungen vorgenommen worden sein, so entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungspflicht ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. PMG haftet grundsätzlich nur und ausschließlich für Schäden, welche auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz durch PMG zurückzuführen sind. Schäden müssen durch den Kunden einwandfrei gerichtlich nachgewiesen werden. Im Falle einer gerichtlich einwandfrei durch den Kunden belegte Schadenersatzforderung an PMG, wird bereits jetzt bindend zwischen PMG und dem Kunden bindend vereinbart: Ist PMG ein gerichtlich festgestelltes Fehlverhalten nachzuweisen, welches dazu geführt hat, dass dem Kunden oder Dritten ein Schaden unmittelbar dadurch entstanden ist, so haftet PMG maximal bis zur Höhe einer Jahresgebühr des vom Kunden entsprechend bei PMG gewählten Office Service Paketes. Für vollständige Fehlerfreiheit, z.B. bei Schreibarbeiten, kann keine Haftung übernommen werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.
(11) Sonstige Regelungen zur Haftung, Beratungshaftung, Schadenersatz und Reklamationen
PMG weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche von PMG veröffentlichten oder sonst in irgendeiner Form vermittelten bzw. übermittelten Informationen und Aussagen nur allgemeiner Art sind. Die Anwendung im jeweiligen Einzelfall sollte nur nach Rücksprache mit einer zur Rechts- und/oder Steuerberatung berechtigten Person erfolgen. Für alle ohne diese individuelle Beratung eingetretenen Fehler kann keine Haftung übernommen werden.
Auf allen Webseiten der PMG stellt PMG sich und ihre Arbeit vor. Beratungen erbringt PMG nur dem einzelnen Kunden und nach eingehender Beurteilung der individuellen Verhältnisse gegenüber. Aus diesem Grunde übernimmt PMG auch keine Verantwortung für sämtliche Rückschlüsse des Kunden, für dessen persönliche Planung oder auch Entscheidung. PMG erbringt, wie in diesen AGB mehrfach dargestellt, keinerlei Steuer- oder auch Rechtsberatung. Der Kunde sollte sich daher bereits vor der Inanspruchnahme von PMG (beispielsweise zu Gründung eines Unternehmens, vor Eröffnung eines Bankkontos und/oder auch Verlagerung seines Wohnsitzes bzw. eines Passerwerbs, etc.) durch einen ihm vertrauten Steuerberater oder auch Rechtsanwalt eingehend beraten lassen. Es gilt darüber hinaus auch für jede sonstige Leistung, welcher der Kunde von PMG direkt oder den Vertragspartnern der PMG in Anspruch nehmen möchte. Jeder Kunde ist aufgefordert, sich stets durch spezialisierte Rechts- und Steuerberater im Heimatland ausführlich beraten zu lassen. PMG geht in jeder Phase davon aus, dass der Kunde dieser Aufforderung nachkommt bzw. nachgekommen ist.
Generell und grundsätzlich haftet PMG nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn zurechenbare Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder PMG eine wesentliche Vertragspflicht zumindest fahrlässig verletzt hat. Im Übrigen ist eine Haftung oder auch gar ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber PMG ausgeschlossen. Die Haftung der PMG ist ebenso ausgeschlossen, sollte der Kunde seiner Mitteilungspflicht und Informationspflichten nicht entsprochen haben oder andere in diesen AGB beschriebene Umstände dazu führen, dass das Vertragsverhältnis zwischen PMG und Kunden in Teilen oder auch gänzlich beendet wird.
Grundsätzlich müssen alle Reklamationen, ob berechtigt oder auch unberechtigt, zunächst einmal innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung, Bereitstellung einer Serviceleistung durch den Kunden gegenüber PMG schriftlich (Brief per Einschreiben) angezeigt werden. Andernfalls erlischt, auch in berechtigten Fällen, der Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Nachbesserung oder auch Ersatz durch PMG ersatzlos. Sollten an der erbrachten Leistung oder am Produkt Veränderungen vorgenommen worden sein, so entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistungspflicht der PMG gegenüber dem Kunden ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch PMG zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner der PMG alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. PMG ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder für PMG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
Ein vom Kunden angezeigter Schaden / eine vom Kunden an PMG gerichtete Forderung auf Schadenersatz muss grundsätzlich durch den Kunden einwandfrei gerichtlich nachgewiesen werden. Im Falle einer gerichtlich einwandfrei belegten und berechtigten Schadenersatzforderung gegenüber PMG, wird bereits jetzt bindend zwischen PMG und dem Kunden bindend vereinbart: Ist PMG gerichtlich ein zum Schadenersatz verpflichtendes Fehlverhalten nachzuweisen, so haftet PMG maximal bis zur Höhe von 1.000,00 Euro, unabhängig davon, wie groß der festgestellte Schaden tatsächlich ist. Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung. Grundsätzlich ist eine Beweislastumkehr zu Lasten der PMG ausgeschlossen.
(12) Zurückbehaltungsrecht
Für sämtliche Forderungen der PMG, welche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und PMG heraus resultieren, haftet grundsätzlich der Kunde persönlich mit seinem gesamten Vermögen. PMG ist gegenüber dem Kunden im Falle offener Forderungen grundsätzlich auch dazu berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, vom Recht der Kündigung aus wichtigem Grunde Gebrauch zu machen, bereits erbrachte Dienstleistungen zurückzufordern, bei PMG lagernde Schriftstücke und Dokumente zurückzuhalten (auch in digitalisierter Form, etc.), Konkurs gegen die entsprechend gegründete Gesellschaft des Kunden zu beantragen, diese Gesellschaft am Register auf Kosten des Kunden löschen zu lassen oder auch die Gesellschaft in Besitz zu nehmen. Das Recht auf Klage gegen den Kunden wegen Nichtzahlung bleibt in jedem Fall ebenso bestehen, wie vorab die Möglichkeit der PMG einen internationalen Mahnbescheid gegen den Kunden zu erwirken. PMG behält sich ausdrücklich alle juristischen Schritte gegen den Kunden vor, ebenso das Recht auf Schadenersatz.
(13) Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen PMG und dem Kunden findet das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate, Emirat Ras Al Khaimah, Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PMG ist der Sitz der PMG.
(14) Abschlusserklärung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Stand: AGB 04.2016/2
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