OFFSHORE FIRMA - EU-GESELLSCHAFT - FREE ZONE FIRMENGRÜNDUNG
INKL. BANKKONTOSie möchten eine Offshore Firma gründen, welche internationale CFC-Rules berücksichtigt und die nun geltenden Substanzanforderungen mittels sorgfältig ausgearbeiteter Management-Pakete erfüllt? Oder bevorzugen Sie eine Firmengründung in Zypern (EU), die Gründung einer LLC in Florida, eine Firmengründung in Kanada, Panama oder auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten?
Seit über zwei Jahrzehnten bietet Privacy Management Group die deutschsprachige Beratung und Betreuung in Bezug auf Wohnsitz- verlagerung, Non-Dom-Status, internationale Firmengründung und Banking-Service.
Und dies selbstverständlich stets ohne versteckte Kosten, denn wir bieten, neben unseren kostenfreien Beratungsleistungen, Full-Service-Pakete zur Firmengründungen inklusive vollständiger Dokumentation, Full-Banking-Service, zertifiziert durch den TUV NORD gem. ISO 9001:2015, und einem lückenlosen Corporate-Kit für den sofortigen Einsatz Ihrer Gesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass die "einfache" Gründung einer Offshore Gesellschaft zukünftig nicht mehr den internationalen Anforderungen entspricht.
Internationale Abkommen, spätestens jedoch die Androhung von Sanktionen, haben derweil selbst die prominentesten Offshore Staaten dazu gebracht, ihr nationales Steuer- und Gesellschaftsrecht den internationalen Standards anzupassen.
Dies bedeutet für die Offshore Firma: Offshore Firmen und deren Strukturen, wie wir sie bisher kannten, gehören seit spätestens dem Jahre 2020 der Vergangenheit an.
Die gute Nachricht jedoch ist: Diese Entwicklung bedeutet keinesfalls, dass auch die mit „Offshore Firmen“ traditionell verbunden Vorteile zwangsläufig verschwunden sind. Sie können Sie weiterhin nutzen! Nur eben an anderer Stelle, vielleicht auch in einem neuen Gewand oder unter einer neuen Bezeichnung - doch es gibt sie - jetzt und aller Wahrscheinlichkeit nach auch noch in Jahrzehnten.
» Alle Firmenstandorte auf einen Blick «Welche Vorteile bietet die Offshore Gesellschaft auch noch HEUTE - … und … WO,
…WANN …und für WEN kann sie von hohem Nutzen sein?
In den letzten Jahren haben sich die Bedingungen für Auslands- und insbesondere Offshore Gesellschaften weltweit enorm verändert. Ausschlaggebender Grund hierfür - die OECD mit ihrem sogenannten Base Erosion and Profit Shifting Programm,
kurz auch BEPS genannt.
Praktisch über Nacht sahen sich diverse Staaten durch diese plötzlich dazu gezwungen, ihre von ausländischen Unternehmern sehr geschätzten, nationale Regelungen und Gesetze ändern zu müssen, um so der Verpflichtung zur Einführung einer Substanzpflicht für Unternehmen, deren Besteuerung und Transparenz umzusetzen.
Die alt bekannten Vorteile von Offshore Firmen sind nicht verschwunden, sie bestehen weiterhin, nur andernorts und in ein einem neuen Gewand
Aufgrund des weltweit fortschreitenden Niedergangs altbekannter Offshore Strukturen befinden sich schon heute zig tausende Unternehmer auf der Suche nach einem neuen, rechtssicheren und für sie natürlich möglichst attraktiven Firmenstandort.
Frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt und bereits bestens auf den Wettbewerb um diese „neuen“ Unternehmer vorbereitet, kämpfen insbesondere diese 6 BIG-PLAYER um die Gunst von Unternehmern und Unternehmen.
Auch wenn der Begriff „Offshore“ nicht mehr so ganz zutreffen mag – dessen Chancen,
Möglichkeiten und Vorteile existieren auch weiterhin!
Sein wir ehrlich - eine Gesellschaft,
ausgestattet mit nur einem Briefkasten - der daneben hängende Briefkasten unter gleicher Adresse gehörte vielleicht sogar noch einem Unternehmen mit eher zwielichtigem Ruf - und dazu das immerwährende Gefühl,
das Schicksal der eigenen Firma und ihres Vermögens stünden in Abhängigkeit vom „Gutdünken“ einer fernen Regierung oder auch Bank – richtig gute Stimmung konnte so doch nie wirklich aufkommen. Stattdessen gibt es heute beispielsweise Steuervorteile,
an manchen Standorten sogar eine völlige Steuerfreiheit,
auf Grundlage internationaler Vereinbarungen und nationaler Gesetze.
Beispiel: … Steuern
Immer mehr Staaten bieten Unternehmen eine sogenannte Territorialbesteuerung. Diese bedeutet zwar nicht per se die umfassende Steuerfreiheit einer Gesellschaft, in der Praxis allerdings läuft es meist genau darauf hinaus.
Damit ist übrigens das Instrument der Territorialbesteuerung, neben dem der Residenzbesteuerung, zum Mittel der ersten Wahl geworden – zumindest dann, wenn es darum geht, vorteilhafte Besteuerungsverfahren für Unternehmen im Lande zu schaffen.
Beispiel - … die wirtschaftliche Substanz von Unternehmen
Den größten Aufruhr in jüngster Vergangenheit verursachten jedoch die verschärften und teils auch völlig neuen internationalen Regelungen zur wirtschaftlichen Mindestsubstanz von Unternehmen. Und das zu Recht! - denn sie waren es letztendlich auch,
die im Wesentlichen den Umsturz des Offshore besiegelten.
Aber was steckt genau dahinter?
Es ist ganz einfach. Hierbei handelt es sich um die nun geltenden Mindestanforderungen an nahezu alle international ausgerichteten Unternehmen hinsichtlich ihrer Substanz – sprich, ihrer Verpflichtung zum Unterhalt einer lokalen Betriebsstätte, eines Geschäftsführers vor Ort und sogar, jedoch nicht grundsätzlich, die Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern.
Eine geschickte Kombination aus Firmenstandort und steuerlichem Wohnsitz bietet Ihnen zukünftig ungeahnte Chancen und Vorteile!
Ursprünglich wollten weltweit nahezu alle Staaten - natürlich bis auf die üblichen Verweigerer wie beispielsweise Nord-Korea – die CFC-Rules in strenges nationales Recht überführen. Doch da jedes Land bei seiner Umsetzung in nationales Recht einen gewissen Spielraum hatte,
formulierte so mancher Staat seine neuen gesetzlichen Vorgaben dann doch etwas laxer,
als zunächst angekündigt. Resultat: „Während die kleinen Oasen nun nach und nach verschwinden,
übernehmen andere das Geschäft,
wie man am Beispiel der USA,
Panamas,
der Seychellen,
Kanadas – und - nicht zu vergessen… des EU-Mittelmeerstaat Zypern deutlich erkennen kann“.
Und was hat sich sonst noch verändert?
Neben geringen Steuern lag der primäre Reiz von Offshore Gesellschaften in deren meist nur geringen bürokratischen Pflichten. So gab es in der Regel kaum Buchhaltungs- oder gar Bilanzierungsvorschriften,
die Pflicht zur Abgabe eines jährlichen Reportes war weitgehend unbekannt. Diese Zeiten sind durch jedoch die internationalen Abkommen nun vorbei,
ohne geht es nicht mehr – zumindest nicht dann,
wenn der Firmensitz sich außerhalb Nord-Koreas befinden soll
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